Kostenvoranschlag anfordern
Bei uns kostenlos, in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

Sie brauchen für Ihren Antrag einen Kostenvoranschlag? Wir erstellen ihn kostenlos innerhalb von 24 Stunden, in der Form, die das Amt verlangt.
Kostenlos & unverbindlich · Antwort in der Regel innerhalb von 24 Stunden
Wichtig: Die Kostenübernahme muss das Amt Ihnen vor dem Umzug zusichern. Danach ist es meist zu spät. Erst Kostenvoranschlag holen, dann Antrag stellen, dann umziehen.
Die Reihenfolge dieser vier Schritte ist entscheidend.
Bei uns kostenlos, in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Mit dem Kostenvoranschlag. Wichtig: vor dem Umzug.
Das Amt bestätigt schriftlich, welche Kosten übernommen werden können.
Wir ziehen um, die Rechnung geht an den Kostenträger.
Kurz gehalten, denn auf dieser Seite zählt vor allem der Kostenvoranschlag.
Sicher verladen, geschützt transportiert und am Ziel platziert.
Kartons, Schutzmaterial und sorgfältiges Packen durch unser Team.
Fachgerechter Ab- und Aufbau von Schränken, Betten und Küchen.
Beantragung und Beschilderung für kurze, sichere Transportwege.
Flexible Zwischenlagerung, wenn die neue Fläche noch nicht bereit ist.

Die meisten Ämter verlangen mehr als nur einen Preis. Wir sagen Ihnen, worauf es ankommt, damit Ihr Antrag nicht an Formalitäten scheitert.
Meist zwei bis drei zum Vergleich. Sagen Sie uns, wenn Sie mehrere brauchen. Wir stellen unseren so aus, dass er vergleichbar ist.
Z. B. Aufforderung des Jobcenters wegen zu hoher Unterkunftskosten, Arbeitsaufnahme, gesundheitliche Gründe, Familienzuwachs, Trennung oder Kündigung durch den Vermieter.
Typische Gründe sind gesundheitliche Einschränkungen, Alter, eine Behinderung, Alleinerziehende mit kleinen Kindern oder fehlende Helfer. Wir unterstützen Sie dabei, dies nachvollziehbar zu beschreiben.
Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung und keine Antragstellung. Ob und in welcher Höhe Kosten übernommen werden können, entscheidet allein das zuständige Amt.
Wir kennen die rechtlichen Grundlagen und stellen unsere Kostenvoranschläge passend zum jeweiligen Verfahren aus.
Rechtsgrundlage: § 22 Abs. 6 SGB II. Die Zusicherung muss vor dem Umzug vorliegen.
Rechtsgrundlage: § 35 SGB XII bzw. Grundsicherung §§ 41 ff. SGB XII.
Umzugskostenbeihilfe aus dem Vermittlungsbudget nach § 44 SGB III, wenn der Umzug wegen einer Arbeitsaufnahme erfolgt.
Unser Standort in Delmenhorst ermöglicht kurze Wege in die gesamte Region. Natürlich begleiten wir auch Fernumzüge.
Kostenlos, unverbindlich und innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.